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https://www.business-wissen.de/artikel/definition-was-ist-ein-leitender-angestellter/
https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/34074
MitbestG ), müssen in jedem Betrieb die leitenden Angestellten in ihrem Verhältnis zu den übrigen Arbeitnehmern unter den Delegierte vertreten sein. Sind in einem Betrieb mindestens neun Delegierte zu wählen, so muss mindestens ein leitender Angestellter unter ihnen sein, sofern mindestens sechs leitende Angestellte im Betrieb wahlberechtigt sind.
https://www.business-wissen.de/artikel/arbeitsverhaeltnis-leitende-angestellte-und-ihre-rechtliche-stellung/
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leitende-angestellte-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727091.html
aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
https://www.wirtschaftundschule.de/wirtschaftslexikon/l/leitende-angestellte/
Leitende Angestellte sind durch ihren Arbeitsvertrag Arbeitnehmer des Unternehmens. Aufgrund ihrer Dienststellung und ihres Arbeitsvertrages stehen sie allerdings dem Arbeitgeber näher als den übrigen Arbeitnehmern. Aus diesem Grunde sind sie aus den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes herausgenommen worden.
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/leitende-angestellte
Der Betriebsrat kann leitende Angestellte zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses bestellen (§ 107 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber kann sachkundige leitende Angestellte zu Sitzungen des Wirtschaftsausschusses als seine Berater hinzuziehen (§ 108 Abs. 2 BetrVG). Rechtsquellen § 5 Abs. 3 u. 4, 105 BetrVG, SprAuG, § 14 Abs. 2 KSchG, § 18 ArbZG
https://www.ra-croset.de/themen/leitende-angestellte/
Für leitende Angestellte ist der Betriebsrat nach § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig und vor Ausspruch einer Kündigung nicht anzuhören. Sofern es allerdings einen Sprecherausschuss gibt, so ist dieser vor dem Ausspruch einer Kündigung des leitenden Angestellten anstatt des Betriebsrates nach § 31 Abs. 2 SprAuG anzuhören.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsvertrag-mit-leitenden-angestellten_idesk_PI42323_HI516866.html
Der leitende Angestellte muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber berechtigt sein, selbstständig einzustellen und zu entlassen. Es reicht nicht aus, dass er nur zur Einstellung oder nur zur Entlassung befugt ist. Es müssen beide Berechtigungen kumulativ gegeben sein. Hiervon abzugrenzen ist der Angestellte in leitender Stellung nach § 14 KSchG.
https://www.rechtsanwaelte-arbeitsrecht-lw.de/Leitende-Angestellte/
Voraussetzung für einen leitenden Angestellten ist, dass er selbständig Arbeitnehmer kündigen und selbständig Arbeitnehmer einstellen darf, ohne hierfür um vorherige Erlaubnis bei der Geschäftsleitung bitten zu müssen. Leitender Angestellter nur im Ausnahmefall Dies ist nach unserer Erfahrung nur sehr selten der Fall.
https://www.ra-poeppel.de/arbeitsverhaeltnis/leitende/
Aus diesem Grunde machen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter gern zu leitenden Angestellten, indem sie ihnen durch eine Klausel im Arbeitsvertrag formal die Einstellungs- bzw. Entlassungsbefugnis von Mitarbeitern erteilen. Dies ist jedoch nicht ausreichend.
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