Suchen Sie nach Informationen zu Verantwortlichkeiten Von Leitenden Angestellten Und Direktoren Des Unternehmens Nach Dem Bundeswertp? Folgen Sie den Links unten, um alle Informationen zu finden, die Sie benötigen, und mehr.
https://www.business-wissen.de/artikel/definition-was-ist-ein-leitender-angestellter/
Danach ist leitender Angestellter, wer Aufgaben regelmäßig wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Es muss sich um unternehmerische Leitungsaufgaben handeln. Diese können wirtschaftlicher, kaufmännischer, technischer, organisatorischer, personeller oder wissenschaftlicher ...
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsvertrag-mit-leitenden-angestellten-21-betriebsratsprecherausschuss_idesk_PI42323_HI568851.html
Vertretung der Interessen aller leitenden Angestellten des Betriebs (§ 25 Abs. 1 SprAuG) oder des Unternehmens (Gesamtsprecherausschuss nach § 16 SprAuG) Vereinbarung von Richtlinien über den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen der leitenden Angestellten (freiwillige Mitbestimmung, § 28 SprAuG )
https://www.business-wissen.de/artikel/arbeitsverhaeltnis-leitende-angestellte-und-ihre-rechtliche-stellung/
https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/34074
In einem nach dem MitbestG 1976 mitbestimmten Unternehmen zählen die leitenden Angestellten bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des Gesetzes mit. § 3 Abs.1 S.1 Nr. 2 MitbestG sieht ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes auch die in § 5 Abs. 3 BetrVG bezeichneten leitenden Angestellten sind.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leitende-angestellte-3-leitende-angestellte-in-der-betriebsverfassung_idesk_PI42323_HI663328.html
Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. [1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender …
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/br-beteiligungsrechte-einstellungen-und-versetzungen-316-einstellung-leitender-angestellter_idesk_PI42323_HI568274.html
Auf leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung. Die Einstellung eines leitenden Angestellten ist daher mitbestimmungsfrei. Sie ist dem Betriebsrat gemäß § 105 BetrVG lediglich rechtzeitig mitzuteilen.. Besteht ein Sprecherausschuss, ist dieser ebenfalls gemäß § 31 Abs. 1 SprAuG zu informieren.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leitende-angestellte-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727091.html
Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind einerseits Arbeitnehmer, andererseits nehmen sie Arbeitgeberfunktionen wahr und stehen damit der Unternehmens- und/oder der Betriebsleitung so nahe, dass sich hier Interessenkollisionen ergeben können. Darin begründet sich ihre weitgehende rechtliche ...
https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentar/kommentarseiten/paragraph-18a/zuordnung-der-leitenden-angestellten-bei-wahlen.html
Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen. Im Betrieb Beschäftigte, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG als leitende Angestellte gelten, sind von der Betriebsratswahl ausgeschlossen. Diese Personen können aber – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – einen eigenen Sprecherausschuss wählen (Sprecherausschussgesetz).Da Sprecherausschüsse von der Zahl …
https://www.vaa.de/verband/einzelansicht/mitbestimmung-wer-spricht-fuer-die-leitenden-angestellten
Wer von den außertariflichen Mitarbeitern eines Unternehmens zu den leitenden Angestellten gehört, war und ist auch heute zuweilen umstritten. Anhaltspunkte für eine Abgrenzung bietet § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes in Form typisierender Beschreibungen. Danach ist leitend, wer von der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ...
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsvertrag-mit-leitenden-angestellten-1-begriff-des-leitenden-angestellten_idesk_PI42323_HI726339.html
Die Abgrenzung des "normalen" Arbeitnehmers zum leitenden Angestellten hat vor allem betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist für den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig. Der leitende Angestellte unterfällt damit auch nicht den Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt.
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