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https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/br-beteiligungsrechte-einstellungen-und-versetzungen-316-einstellung-leitender-angestellter_idesk_PI42323_HI568274.html
Die Einstellung eines leitenden Angestellten ist daher mitbestimmungsfrei. Sie ist dem Betriebsrat gemäß § 105 BetrVG lediglich rechtzeitig mitzuteilen. Besteht ein Sprecherausschuss, ist dieser ebenfalls gemäß § 31 Abs. 1 SprAuG zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflichten ist jedoch folgenlos.
https://www.ra-poeppel.de/arbeitsverhaeltnis/leitende/
https://www.business-wissen.de/artikel/definition-was-ist-ein-leitender-angestellter/
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt: Leitender Angestellter ist, wer Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) reicht aber nicht aus.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sprecherausschuss-fuer-leitende-angestellte-621-einstellung-und-entlassung_idesk_PI42323_HI3620551.html
Der Arbeitgeber muss dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitteilen, wenn er einen leitenden Angestellten einzustellen beabsichtigt. Gleiches gilt, wenn er einen Angestellten mit den Aufgaben eines leitenden Angestellten beauftragen oder einem leitenden Angestellten die Leitungsaufgaben wieder entziehen will.
https://www.meyer-koering.de/meldungen/3616/leitender-angestellter-im-sinne-des-betrvg
Leitende Angestellte werden nicht von dem Betriebsrat vertreten. Die Voraussetzungen eines leitenden Angestellten ergeben sich im Einzelnen aus § 5 Abs. 3 BetrVG. In vielen Fällen wird aber über den Status gestritten. Ein Blick in die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zeigt, dass der Status regelmäßig nicht bejaht wird.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html
Geschäftsführern, Betriebsleitern und ähnlichen leitenden Angestellten, die zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind ( § 14 Abs.2 Satz 2 KSchG, § 17 Abs.5 KSchG ).
https://pagels-arbeitsrecht-frankfurt.de/arbeitsrecht/leitende-angestellte/
Der Arbeitgeber kann daher nicht einfach mit eigener Definition festlegen und beschließen, wer unter die Gruppe der leitender Angestellter im Rechtssinn fallen soll (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 29.04.2011, Az. TaBV 7/10). Leitender Angestellter im …
https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/34074
In einem nach dem MitbestG 1976 mitbestimmten Unternehmen zählen die leitenden Angestellten bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des Gesetzes mit. § 3 Abs.1 S.1 Nr. 2 MitbestG sieht ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes auch die in § 5 Abs. 3 BetrVG bezeichneten leitenden Angestellten sind.
https://www.weka.de/unternehmensfuehrung/leitende-angestellte-status-fruehzeitig-festlegen/
Eine vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Definition des leitenden Angestellten enthält demgegenüber § 14 Abs. 2 KSchG. Diese Vorschrift stellt „PersonalTIPP“ zufolge zunächst ausdrücklich klar, dass der Kündigungsschutz auch für leitende Angestellte gilt. Kündigungsgründe darlegen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsschutz-fuer-leitende-angestellte_168160.html
auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, die Vorschriften dieses...
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