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https://www.unternehmensstrafrecht.de/strafrechtliche-haftung-von-managern-die-basics/
http://www.kanzlei-finke.de/haftung-von-unternehmensleitern-und-aufsichtspersonen/
Haftung von Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen Als Entscheidungsträger der Unternehmen sind die Geschäftsleitungsorgane regelmäßig Haftungsansprüchen ausgesetzt. Neben der strafrechtlichen Verantwortung kommen oft Schadensersatzansprüche der Gesellschaft (Innenhaftung) oder Dritter (Außenhaftung) hinzu.
https://www.rechtsanwaelte-marienplatz.de/strafrechtliche-haftung-von-unternehmensverantwortlichen-geschaeftsfuehrer-vorstaende-u-a/
Unternehmensverantwortliche können sich auch als mittelbare Täter gemäß § 25 Abs.1 Alt.2 StGB strafbar machen. Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass der sogenannte Hintermann, den Vordermann als „Werkzeug“ instrumentalisiert.
https://www.seefelder.de/leitung-von-unternehmen/haftung/
Die Haftungsrisiken für Unternehmensleiter sind sehr weitreichend. Unternehmensleiter sind insbesondere die Geschäftsführer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG oder die Vorstände einer Aktiengesellschaft. Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken für die Geschäftsführung bestehen in jeder Lage des Unternehmens, egal ob es gut geht oder nicht.
https://blog.melchers-law.com/haftungsrisiko-fuer-unternehmensleiter-in-der-krise-gestiegen-bgh-bezieht-sog-passiva-ii-in-pruefung-der-zahlungsunfaehigkeit-ein/
https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/die-strafrechtliche-verantwortlichkeit-vom-manager-bis-zum-mitarbeiter/strafbarkeit-des-geschaeftsfuehrers-einer-gmbh/
Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH und der Geschäftsleitung des Unternehmens ergibt sich zwangsläufig aus der Gesamtverantwortung. Das strafrechtliche Risiko ergibt sich zum einen aus eigenen Handlungen, etwa wenn riskante Geschäfte getätigt werden und der Vorwurf der Untreue erhoben werden könnte.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/haftung-von-unternehmensleitern-bei-investitionsentscheidungen_idesk_PI17574_HI3467868.html
Haftung von Unternehmensleitern bei Investitionsentscheidungen Thomas Schlüter Leitsatz Im Hinblick auf die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach § 43 GmbHG ist zu berücksichtigen, dass diesem bei unternehmerischen Entscheidungen ein …
https://www.kapitalundsicherheit.com/newsblog/2016/07/18/das-haftungsrisiko-von-unternehmensleitern-darf-nicht-unterschaetzt-werden/
Viele unternehmerische Entscheidungen sind oft mit einem zum Teil erheblichen Haftungsrisiko verbunden.Für Vermögensschäden aufgrund von Pflichtverletzungen können Unternehmensleiter persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen in Haftung genommen werden. Schadenersatzansprüche können von Kunden, Lieferanten und nicht zu vergessen Behörden …
https://www.lecturio.de/magazin/fuehrungskraefte-compliance/
Bei Pflichtverletzungen, die nicht unter das Strafrecht fallen, wird in der Regel die Unternehmenshaftung greifen und nicht die Führungskraft selbst haftbar gemacht. Hinzu kommt jedoch die Innenhaftung (Ansprüche des Unternehmens gegen die Führungskraft).
https://www.jockisch.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/haftung-unternehmensleiter-fachanwalt-kanzlei-landshut-erding-freising-dingolfing-landau-eggenfelden-muenchen-frankfurt-duesseldorf-berlin-hamburg.html
Gesellschaftsrecht Haftung Geschäftsführer Rechtsanwalt & Fachanwalt große Kanzlei für Landshut, Erding, Freising, Dingolfing, Landau, Eggenfelden, München Gesellschaftsrecht Fachanwalt: DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ... insbes. von Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen ist zu unterscheiden zwischen der Innenhaftung und der ...
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