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https://www.unternehmenssteuern.de/spenden-absetzen-aber-wie/
Wie Spenden richtig verbucht werden, hängt letztendlich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Als GbR, OHG, KG oder Einzelunternehmen ist es grundsätzlich nicht möglich, dass Spenden als Betriebsausgabe deklariert werden. An sich sind freiwillige Zuwendungen (Spenden) nicht absetzbar. Die einzigen Ausnahmen stellen laut § 52-54 AO Spenden ...
https://www.gruender.de/hr-office/spenden-als-unternehmer/
https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/startup/darf-ich-als-unternehmer-fur-meinen-betrieb-spenden-sammeln/
https://news.versicherungskammer-makler.de/spenden-unternehmer/
https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-und-steuern/rechnungslegung/buchhaltung/so-werden-spenden-richtig-verbucht/
Wie Spenden richtig verbucht werden, hängt letztendlich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Als GbR, OHG, KG oder Einzelunternehmen ist es grundsätzlich nicht möglich, dass Spenden als Betriebsausgabe deklariert werden. Wissenswert: An sich sind freiwillige Zuwendungen (Spenden) nicht absetzbar. Die einzige Ausnahme stellen laut § 52-54 ...
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/das-gilt-steuerlich-wenn-unternehmen-spenden-139990/
Wird ein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft wie einer OHG, KG oder GbR geführt, dürfen Spenden grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG wirken sich Spenden dagegen bis zu bestimmten Höchstgrenzen einkommensmindernd aus.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/betriebsausgaben-abc-spenden_idesk_PI20354_HI7025138.html
Ein Betriebsausgabenabzug ist dann nicht zulässig. Spenden zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig. Spenden an politische Parteien und Mitgliedsbeiträge sind ebenso unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig ...
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Buchen/Buchen-einer-Spende.html
Ausnahme davon sind die Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO (z. B. gemeinnütziger Zwecke, mildtätige und kirchliche Zwecke). Derartige Spenden können von Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden (§ 10b EStG).
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/spenden_idesk_PI42323_HI2721196.html
Sozialversicherungsrechtlich bleiben Spenden vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers trotz einer ggf. bestehenden Steuerfreiheit grundsätzlich beitragspflichtig. Eine Ausnahmeregelung existiert nur, soweit es sich um eine Arbeitslohnspende für Naturkatastrophen handelt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung.
https://www.lexware.de/fileadmin/lego/unternehmertage/whitepaper/Whitepaper_Spenden.pdf
Herr Meier Spenden von bis zu 4.000 EUR geltend machen.!! Wichtig: Überschreitung des Höchstbetrags Spenden, die den Höchstbetrag überschreiten, gehen nicht verloren! Sie dürfen den entsprechenden Betrag einfach im nächsten Kalenderjahr geltend machen. Dieser Spendenvortrag ist äußerst praktisch,
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