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https://www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/gmbh-wegzug-und-sitzverlegung/
2. Wegzug eines GmbH-Gesellschafters. Der Wegzug eines GmbH-Gesellschafters ins Ausland hat zur Konsequenz, dass dies eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslöst. Dabei kommt es zu einer Besteuerung des fiktiven Verkaufserlöses der GmbH-Anteile des Gesellschafters. Dadurch will der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Besteuerungshoheit auf …
https://easydigitax.de/unternehmen-verlagern-bester-zeitpunkt/
3. Fazit: der beste Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ins Ausland ist immer. Je früher du in der Entwicklung deiner unternehmerischen Tätigkeit auswanderst, desto besser. Denn grundsätzlich gilt: je geringer der Wert deines Unternehmens, desto geringer die Wegzugssteuern.
https://www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/sitzverlegung-gmbh-ausland/
https://www.ecei11.eu/sitzverlegung-ausland.html
https://www.frag-einen-anwalt.de/GmbH-Firmensitz-in-D-trotz-Wohnsitz-im-Ausland--f242276.html
Rechtsanwalt Thomas Henning. 16:11. Zusammenfassung: Der Verwaltungssitz einer GmbH kann frei ins Ausland verlegt werden, solange der Satzungssitz nach § 4a GmbHG in Deutschland verbleibt und eine inländische Geschäftsanschrift beim Handelsregister hinterlegt ist, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG. Lesenswert.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/keine-finale-betriebsaufgabe-bei-betriebsverlegung-ins-ausland_idesk_PI20354_HI2282871.html
2. Der BFH vermisst in jener Situation eine Notwendigkeit und damit zugleich eine Rechtsgrundlage für eine Sofortbesteuerung: Eine solche Notwendigkeit setzt nämlich voraus, dass der deutsche Besteuerungszugriff auf die stillen Reserven des wegziehenden Betriebs endgültig verloren geht. So liegt es nach Lage der Dinge hier aber nicht:
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-kuendigung-wegen-betriebsverlagerung-ins-ausland-rechtens/8778806.html
Kündigung wegen Betriebsverlagerung ins Ausland rechtens. Verlagert ein Unternehmen seine Produktion ins Ausland, muss es den Angestellten nicht anbieten, an der neuen Produktionsstätte zu ...
http://www.dglc.de/steueroptimierung-sitzverlegung.html
Noch günstiger wird es dann, wenn Sie Ihren Firmensitz ins Ausland verlegen möchten. Dort ist in der Regel die Steuerlast geringer, vor allen in den Ostgebieten von Europa, wo nur geringe Löhne gezahlt werden müssen. Dort liegt der Durchschnittslohn des Landes in der Regel immer noch unter dem Mindestlohn in Deutschland.
https://www.roedl.de/de-de/de/medien/publikationen/fachaufsaetze/documents/steuerliche-aspekte-sitzverlegung-kapitalgesellschaften-europaeische-ausland.pdf
nicht mehr zulässig, so dass für die Anknüpfung der Wegzugsbesteuerung an § 11 KStG kein Raum mehr bleibt.9 Wird nur der tatsächliche Verwaltungssitz ins Ausland verlegt, bleibt ebenfalls weiterhin die al-ternative Anknüpfung des § 1 Abs. 1 KStG für die unbeschränkte Steuerpflicht, so dass eine
https://www.frag-einen-anwalt.de/Sozialversicherungspflicht-wenn-Homeoffice-ins-EU-Ausland-verlegt-wird--f266541.html
Sehr geehrte Ratsuchende, Ihre Nachfragen möchte ich gerne wie folgt beantworten: zu 2: Wenn das Arbeitsverhältnis dauerhaft in GB fortgesetzt wird, dann entfällt die Sozialversicherung in der BRD. Rückwirkend wird da nichts angezweifelt nur für die Zukunft unterliegen Sie dann der Sozialversicherung eines anderen Landes. Zu 3:
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