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https://www.frag-einen-anwalt.de/Firmensitz-einer-1-Personen-GmbH-in-privater-und-separater-1-Raum-Wohnung--f361641.html
Nun möchte ich gern ein Büro mieten und möchte den Firmensitz dorthin verlegen und auch von dort arbeiten. Meine Privatwohnung will ich weiterhin mieten. In diesem Zusammenhang habe ich drei Fragen: 1. Kann ich privat eine zusätzliche 1-Raum-Wohnung mieten und mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters diese Wohnung zu 100% zu ...
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/betriebsveraeusserung-151-verkauf-von-vor-der-veraeusserung-vermieteten-gebaeuden_idesk_PI20354_HI6992399.html
Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden. A besitzt 3 Gebäude, die er allesamt vermietet hat. Die Gebäude 1 und 2 hat er steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an eine Versicherungsgesellschaft bzw. an eine Gemeinde vermietet, das Gebäude 3 steuerpflichtig an eine Lebensmittelkette. Für das Gebäude 3 hat A im Baujahr 01 den Vorsteuerabzug aus der …
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Unternehmenssitz-in-Privatwohnung-Vermieterpflichten.html
Am besten lassen Sie sich in einer Anwaltskanzlei zu den mit der Neugründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verbundenen Folgen für Ihre private Wohnsituation beraten, um dann zu entscheiden, ob Ihre konkrete derzeitige Privatwohnung als Sitz und Standort für Ihr neues Gewerbe in Betracht kommt. Quelle: Dr. Babette Gäbhard.
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/m/mietvertraege-zwischen-kapitalgesellschaften-und-gesellschaftern/
https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Gewerbeausuebung/Nutzung-der-Anschrift-der-Mietwohnung-als-Geschaeftsadresse-E2190.htm
Mieter nutzt Wohnanschrift als Geschäftsadresse - Kündigungsrisiko für Wohnung. Mit der Adresse der Mietwohnung für die berufliche, gewerbliche Tätigkeit Werbung machen. Kündigung der Wohnung ist möglich, wenn Mieter mit der Wohnungsanschrift werben. Anspruch des Mieters auf die Erlaubnis einer teilgewerblichen Nutzung der Wohnung.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/geschaeftsveraeusserung-im-ganzen-zu-1-abs1a-ustg_idesk_PI20354_HI11639461.html
Deshalb sollte grundsätzlich bei einem Unternehmensverkauf und vor allem bei dem Verkauf von Immobilien darüber nachgedacht werden, ob eine Geschäfts- oder Teilbetriebsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen kann. Nachdem der BFH [4] ...
https://www.wko.at/service/steuern/Vermietung-und-Verpachtung.html
1.1 Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen. 1.2 Tätigkeit als „Liebhaberei“ 1.3 Außerordentliche Wertverluste oder ungewöhnliche Kosten außerhalb des Investitionsbereiches . 1.4.1 Absetzung für Abnutzung (AfA) 1.4.2 Herstellungs- und Erhaltungsaufwand. 1.5 Verkauf von Liegenschaften. 1.6.1 Beendigung der Vermietung
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/gewerbe-mietwohnung/
Gewerbe in Mietwohnung: Das müssen Mieter wissen. I. Mietrechtliche und öffentlich- rechtliche Aspekte sind zu beachten. 1. Wann der Vermieter eine Mitspracherecht hat. a) Diese Tätigkeiten sind erlaubnisfrei zulässig. b) Diese Tätigkeiten muss der Vermieter genehmigen. c) Für diese Tätigkeiten darf der Vermieter die Erteilung der ...
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/vermietete-wohnung-verkaufen.html
Die nächsten Schritte. Sie haben nun einen ersten Überblick zu den wichtigsten Fragen im Verkaufsprozess und Tipps, um die Wohnung zu verkaufen, erhalten. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten des Wohnungsverkaufs und weiterführende Informationen, finden Sie in der Verkaufswelt von ImmoScout24.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-nutzt-wohnung-gewerblich/
Nutzt der Mieter die Mietwohnung gewerblich, ohne eine Erlaubnis vom Vermieter zu haben oder sonst dazu berechtigt zu sein (z.B. aufgrund der Duldungspflicht des Vermieters s.o.), stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch i. S. d. §§ 541, 543 Abs. 1, 2 Nr. 2, 3 BGB dar. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen und Unterlassungsklage erheben ...
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