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https://www.business-wissen.de/artikel/definition-was-ist-ein-leitender-angestellter/
Leitende Angestellte laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Oft ist rechtlich nicht eindeutig zu erkennen, ob jemand leitender Angestellter ist oder nicht. In diesem Fall hilft das BetrVG, § 5 Absätze 3 und 4. Hier ist aufgelistet, wer im Zweifel als leitender Angestellter gilt. Diese Vorschrift ist aber lediglich als Orientierungshilfe gedacht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/leitende-angestellte
https://www.juraforum.de/lexikon/leitende-angestellte
Leitender Angestellter – Definition Gemäß § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ist ein Angestellter ein leitender Angestellter, „wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im...
https://felser.de/rechtslexikon/Leitender_Angestellter
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leitende-angestellte-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727091.html
Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind einerseits Arbeitnehmer, andererseits nehmen sie Arbeitgeberfunktionen wahr und stehen damit der Unternehmens- und/oder der Betriebsleitung so nahe, dass sich hier Interessenkollisionen ergeben können.
https://pagels-arbeitsrecht-frankfurt.de/arbeitsrecht/leitende-angestellte/
Leitende Angestellte sind bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung dem Arbeitgeberlager zuzuordnen und werden daher nicht vom Betriebsrat nicht vertreten. Betrifft die Kündigung einen leitenden Angestellten im Rechtssinn ist in diesem Fall der sogenannte Sprecherausschuss zu beteiligen. Arbeitszeitgesetz für Leitende Angestellte
https://www.hk-recht.de/arbeitsrecht-fuehrungskrafte-leitende-angestellte/
Auch Personen mit Generalvollmacht oder Prokura zählen als leitende Angestellte. Ebenso kann das Arbeitsrecht für leitende Angestellte auch für Arbeitnehmer gelten, die bedeutsame Aufgaben für das Unternehmen wahrnehmen, besondere Kenntnisse besitzen und dabei im Wesentlichen frei von Weisung sind. Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer.
https://kanzlei-hauschildt.de/arbeitsrecht/leitende-angestellte-fuehrungskraefte-geschaeftsfuehrer/
Als leitender Angestellter und Führungskraft (m,w,d) sind Sie gut beraten, mit der Unternehmensseite von Beginn an, insbesondere wenn es um Verantwortung und Vergütung geht, differenzierte Vereinbarungen zu treffen. Im Bereich der Haftung macht es Sinn, eine Versicherung im Hintergrund zu wissen, die für Fehler eintritt.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/angestellter-leitender-angestellter-arbeiter-aussertariflicher-arbeitnehmer_idesk_PI13994_HI1423222.html
Eine besondere Gruppe bilden dazu noch die sog. leitenden Angestellten. Auch die für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge verwenden in den Vorbemerkungen zum BAT und in § 1 ebenso wie zum Beispiel im MTArb oder im BMT-G II (Arbeiter) nur die Begriffe Arbeitnehmer und Angestellte bzw.
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