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https://kommunal.de/finanzhilfen-was-duerfen-oeffentliche-unternehmen-gewaehren
Finanzhilfen: 3. Die Entscheidung Stardust und ihre Fortführung. Stardust, ein Unternehmen der Wassersportschiffahrt, wurde zunächst von Altus Finance, einer Tochtergesellschaft des SBT Batif, ihrerseits eine …
https://srbg.de/was-ist-ein-beamten-darlehen.html
Das Beamtendarlehen wird nämlich nur Beamten gewährt, die in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehen. Das können Lehrer genauso sein wie Verwaltungsbeamte oder Polizisten. Auch Beamte im Forst- und Vollzugsdienst können ein solches Darlehen erhalten.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/darlehen-2-darlehensgewaehrung-durch-unternehmen_idesk_PI20354_HI1818791.html
Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen, gehört der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil zum Arbeitslohn, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt.
https://www.juraforum.de/lexikon/koerperschaft-des-oeffentlichen-rechts
https://www.diederich-steuerberatung.de/leistungen/%C3%B6ffentlich-rechtliche-k%C3%B6rperschaften/
Somit muss auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Umsatzsteuern zahlen, obwohl sie ja grundsätzlich von Steuern finanziert wird bzw. selbst Steuern erhebt. Im Grunde etwas schwer zu verstehen aber letztendlich konsequent und gerecht. Genau, wie jeder Beamte ja von seinem Gehalt auch Steuern zahlen muss.
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/k/koerperschaften-des-oeffentlichen-rechts/
Gem. § 24 Satz 1 KStG ist ein → Freibetrag i.H.v. 5 000 € zu gewähren. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der allgemeine → Körperschaftsteuertarif von 15 % anzuwenden (§ 23 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer ist gegenüber der Körperschaft des öffentlichen Rechts jeweils gesondert festzusetzen.
https://www.iww.de/sb/archiv/gemeinnuetzigkeit-problemfelder-bei-der-darlehensvergabe-f26454
Der folgende Beitrag zeigt, was bei der Darlehensvergabe oder -aufnahme zu beachten ist. 1. Darlehensvergabe Die Stiftung selbst kann nicht zu dem Zweck errichtet werden, andere gemeinnützige Einrichtungen oder einen bestimmten Personenkreis mit der Vergabe von Darlehen zu unterstützen. 1.1 Darlehensvergabe als steuerbegünstigter Zweck?
https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/praxisfall-darlehen-an-andere-gemeinnuetzige-organisationen-f97943
Antwort: Das ist generell möglich. Wegen des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung gibt es aber Einschränkungen. Gesellschafterstellung spielt keine Rolle Die Gesellschafterbeziehung spielt keine Rolle. Das Problem einer möglichen Begünstigung ist schon durch die Gemeinnützigkeit von Darlehensgeber und -empfänger geklärt.
https://www.ride.capital/faq/wer-kann-der-gmbh-ein-darlehen-geben-au%C3%9Fer-der-gesellschafter-selbst-z.b.-die-ehefrau-oder-ein-nichtgesellschafter
Es kommt theoretisch jeder infrage, ein Darlehen zu gewähren. Ein klassisches Darlehen zu einem festgelegten Zins ist grundsätzlich unproblematisch. Darlehen mit Gewinnbeteiligung hingegen können aus aufsichtsrechtlicher Sicht schnell problematisch werden.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/koerperschaften-grundsaetze-der-ermittlung-des-zu-versteu-3-gewinnermittlung-der-koerperschaften_idesk_PI20354_HI2745471.html
Die meisten Körperschaften, insbesondere die AG oder GmbH, sind bereits nach dem HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Diese Körperschaften erzielen nach § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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