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In mehreren Branchen tätig: ein oder mehrere …

    https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Rechtsformen/Rechtsformen%20allgemein/In-mehreren-Branchen-taetig-ein-oder-mehrere-Unternehmen-gruenden.html
    Antwort Es ist generell rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in mehreren Branchen mit einem einzigen Unternehmen tätig zu sein. Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich jedoch dann, wenn für einen Geschäftszweig zwingende Regelungen gelten.

Mehrere Firmen unter anderen GmbHs an einer Adresse

    https://www.123recht.de/forum/gesellschaftsrecht/Mehrere-Firmen-unter-anderen-GmbHs-an-einer-Adresse-Hauptsitz-Handelsregistereintrag-moeglich-bzw-__f516947.html
    Mehrere Firmen unter anderen GmbHs an einer Adresse Hauptsitz / Handelsregistereintrag möglich bzw. Hallo, meine Frage: Kann man unter einer Büroadresse mehr als eine Firma anmelden z.B. GmbHs? Es sollte als Hauptsitz mit Handelsregistereintrag akzeptiert werden von den Behörden. Welche Bedingungen muss so ein Firmensitz erfüllen?

Steuern sparen mit zwei oder mehreren GmbHs - Steuerberatung …

    https://www.steuerberatung-breit.de/steuern-sparen-mit-zwei-oder-mehreren-gmbhs/
    Doch genau eine solche Situation wollen Sie als Unternehmer doch vermeiden. Steuern zu sparen ist bestimmt ein Vorteil von mehreren GmbHs, sollte allerdings nicht der Hauptgrund sein, um diese zu gründen. Die wahren Argumente für eine Gründung zwei oder mehrerer GmbHs will ich Ihnen daher im folgenden Beitrag aufzeigen.

Unternehmereigenschaft im Ertragsteuerrecht / 4 …

    https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/unternehmereigenschaft-im-ertragsteuerrecht-4-mehrere-gewerbebetriebe_idesk_PI20354_HI12465.html
    Die ein­kom­men­steu­er­recht­liche Unter­neh­mer­ei­gen­schaft besteht in all diesen Fällen m. E. in Bezug auf jeden ein­zelnen Betrieb. Ein Ein­zel­un­ter­nehmer, der mehrere "Betriebe" unter­hält, kann betriebs­be­zo­gene Begüns­ti­gungen mehr­fach in Anspruch nehmen.

Sonderfälle: Ist-Besteuerung bei mehreren Betrieben - Haufe

    https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/ist-besteuerung/sonderfaelle-ist-besteuerung-bei-mehreren-betrieben_190_137722.html
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Kann man zwei Hauptwohnsitze haben? - gutefrage

    https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-zwei-hauptwohnsitze-haben
    Man kann in jedem Land einen Hauptwohnsitz haben. Was man NICHT haben kann ist ein "Zweitwohnsitz" in einem anderen Land. (Einen Zweitwohnsitz kann man nur in einem Land haben, wo man schon einen Erstwohnsitz hat). Für einen normalen Bürger sind mehrere Hauptwohnsitze aber nicht nur sinnlos, sondern sie schaden ihm.

Firmenzusammenschluss: Was bei einer Firmenfusion

    https://www.business-wissen.de/artikel/firmenzusammenschluss-was-bei-einer-firmenfusion-zu-beachten-ist-mit-checkliste/
    Fusionen gelten für viele Unternehmen als die zentrale Wachstumsstrategie der kommenden Jahre. Doch die Misserfolgsrate beim Firmenzusammenschluss ist hoch: Experten gehen davon aus, dass mehr als zwei Drittel der getätigten M&A-Transaktionen nicht die gewünschten Effekte bringen. Im Mittelstand ist die Quote noch höher.

2 Hauptwohnsitze in D und Österreich möglich ... - Frag-einen-anwalt

    https://www.frag-einen-anwalt.de/2-Hauptwohnsitze-in-D-und-Oesterreich-moeglich-Steuerliche-Auswirkungen--f181614.html
    Melderechtlich ist es möglich einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen Hauptwohnsitz im Ausland, hier Österreich, zu unterhalten. Sie können nur nicht zb. in Deutschland zwei Hauptwohnsitze unterhalten. Jeder weitere Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz wäre sodann ein Nebenwohnsitz. In Bayern ist diese im Bay. Meldegesetz …

ᐅ Mehrere AGB? - JuraForum.de

    https://www.juraforum.de/forum/t/mehrere-agb.130283/
    Liebes Forum, Kann eine Firma mehrere AGB haben? Welche Fassung der AGB ist darunter zu verstehen wenn ich bestätige "Ich habe die AGB der Firma...

Zwei oder mehrere Gewerbe anmelden | Anleitung & Ratgeber

    https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/zwei-gewerbeanmeldungen/
    In der Gewerbeordnung § 14 steht auch eindeutig drin, dass: (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn 1. der Betrieb verlegt wird,

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