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Haftung für Direktoren und leitende Angestellte

    https://de.ppffinancialblog.com/directors-and-officers-liability-coverage-6558
    Da Ihr Unternehmen nicht an einer öffentlichen Börse notiert ist, können Sie davon ausgehen, dass keine Haftung für Directors und Officers erforderlich ist. Leider wäre diese Annahme falsch. Direktoren und leitende Angestellte von privaten Unternehmen unterliegen Klagen aus einer Vielzahl von Quellen.

Haftung von leitenden Angestellten und Geschäftsführern

    https://www.wkk.law/news/detail/publikation-markus-machan/
    Haftung von leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Leitende Angestellte und Geschäftsführer sind verantwortlich für die Einhaltung einer Vielzahl an gesetzlichen Pflichten und Vorschriften. Die Haftungsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, sind oft unüberschaubar. Das Handbuch gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über den zivil ...

Die Haftung von Führungskräften - Fachanwälte Sachsen

    https://neuerburg-peters.de/die-haftung-von-fuehrungskraeften/
    Geschäftsführern von GmbHs, Vorständen und leitenden Angestellten ist oft nicht klar, wie schnell. sie persönlich haften und welche Konstellationen in der Praxis besonders relevant sind. Informierte. Führungskräfte können …

Die Haftung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern …

    https://www.mohrsiebeck.com/uploads/tx_sgpublisher/produkte/leseproben/9783161475115.pdf
    rungsbeständiges Werkdruckpapier gedruckt und von der Großbuchbinderei Heinr. Koch in Tü-bingen gebunden. ISSN 0940-9610 . 978-3-16-157909-7 Unveränderte eBook-Ausgabe 2019. ... Ziel war es, die Haftung der leitenden Angestellten an der Schnittstelle zwischen Arbeitnehmer- und Geschäftsführerhaftung zu lokalisieren

Haftung von Führungskräften - Rechtsanwälte

    http://www.avio-law.de/resources/Haftung_von_Fuehrungskraeften.pdf
    leitenden Angestellten gibt es nicht. Orientieren kann man sich an §5 Abs. 3 S. 2 BetrVG, der bestimmt, dass „leitenderAngestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stelle im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (Nr.

Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

    https://www.wargnyassurances.com/de/unsere-loesungen/direktoren/haftpflichtversicherung-fuer-direktoren-und-leitende-angestellte/
    Die Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten kann daher von einer Vielzahl Personen ausgelöst werden. Gesundheit Gemeinsam sorgen wir für die Einrichtung einer Krankenzusatzversicherung und sorgen für die Übernahme Ihrer medizinischen Behandlungskosten sowie Ihrer alltäglichen Ausgaben.

Die persönliche Haftung leitender Angestellter bzw.

    https://www.kreidler-pleus.de/recherchiert/Haftung%20QP%20Fin%20I%20BB.pdf
    In Zeiten, in denen die persönliche Haftung von Managern und deren Versicherung über die sog. D & O (Directors & Officers) heftig diskutiert wird und per Gesetz sogar bei AG-Vorständen ein Selbstbehalt von 10% des Schadens, maximiert auf das 1,5 fache jährliche Fixgehalt manifestiert wird (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG), darf die Frage

Pflichten und Haftung von Direktoren einer ... - SpringerLink

    https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-04970-6_8
    Wie bereits erwähnt, kann sich die Haftung eines Direktors auch aus strafrechtlichen Vorschriften ergeben. Im August 2010 gab es in Thailand 89 strafrechtliche Vorschriften zur Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten in Thailand, welche in verschiedenen Gesetzen niedergelegt sind.

Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

    https://www.wargnyassurances.com/de/unsere-loesungen/unternehmen/haftpflichtversicherung-fuer-direktoren-und-leitende-angestellte/
    Die Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten kann daher von einer Vielzahl Personen ausgelöst werden. Bauwesen Gemeinsam versichern wir Ihre Baustellen gegen Schäden an Bauwerken, Allgefahrenversicherung für Baustellen, Haftpflichtversicherung des …

Pflichten und Haftung von Direktoren einer ... - SpringerLink

    https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-25386-8_8
    8.2.1 Verpflichtungen während der Gründungsphase. Der oder die Direktoren werden erstmals von der Gründungsversammlung ernannt. Footnote 6. Falls die Gründung der Gesellschaft länger als drei Monate dauert und dies den Direktoren zuzurechnen ist, so können diese gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung der bereits eingezahlten Gesellschaftsanteile …

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