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Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

    https://www.wargnyassurances.com/de/unsere-loesungen/unternehmen/haftpflichtversicherung-fuer-direktoren-und-leitende-angestellte/
    Wenn Ihr Unternehmen keine Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellteabgeschlossen hat, muss der verklagte Direktor oder leitende Angestellte unter Umständen Entschädigungen aus seinem eigenen Vermögen heraus leisten. Schäden können sich auf außerordentlich hohe Beträge belaufen, und das kann den Direktor oder ...

Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende …

    https://www.wargnyassurances.com/de/unsere-loesungen/direktoren/haftpflichtversicherung-fuer-direktoren-und-leitende-angestellte/
    Garantie für das Fehlverhalten des Direktors oder leitenden Angestellten, das nicht von seinen Pflichten zu trennen ist . Garantie der Kosten für die Rehabilitierung des Images und des Rufs des Direktors oder leitenden Angestellten: Deckung aller Kommunikationskosten, die notwendig sind, um die Schädigung seines Rufs zu beenden. Dies können ...

Leitender Angestellter - HENSCHE Arbeitsrecht

    https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html
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Kündigungsschutz für Führungskräfte und leitende …

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsschutz-fuer-fuehrungskraefte-und-leitende-angestellte_184702.html
    Der Begriff des „leitenden Angestellten“ im Sinne des KSchG ist restriktiv: Leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes …

BetrVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet

    https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
    § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen § 19 Wahlanfechtung § 20 Wahlschutz und Wahlkosten: ... Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte ... § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen

SprAuG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet

    https://www.gesetze-im-internet.de/spraug/
    Straf- und Bußgeldvorschriften § 34 Straftaten gegen Vertretungsorgane der leitenden Angestellten und ihre Mitglieder § 35 Verletzung von Geheimnissen § 36 Bußgeldvorschriften: Sechster Teil : Übergangs- und Schlußvorschriften § 37 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz § 38 Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen

Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten ...

    https://www.gesetze-im-internet.de/spraug/BJNR023160988.html
    Auf Antrag des Arbeitgebers oder eines Viertels der leitenden Angestellten hat der Sprecherausschuß eine Versammlung der leitenden Angestellten einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. (2) Die Versammlung der leitenden Angestellten soll während der Arbeitszeit stattfinden.

Leitende Angestellte / 3 Leitende Angestellte in der ... - Haufe

    https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leitende-angestellte-3-leitende-angestellte-in-der-betriebsverfassung_idesk_PI42323_HI663328.html
    Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. [1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender Angestellter …

EALG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet

    https://www.gesetze-im-internet.de/ealg/index.html
    Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage ... Art 11 Kraftloserklärung von Reichsmark-Wertpapieren : Art 12 Neubekanntmachung : Art 13 Inkrafttreten:

BGBl. I 1994 S. 2624 - Gesetz über die Entschädigung nach dem …

    https://dejure.org/BGBl/1994/BGBl._I_S._2624
    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 30.09.1994, Seite 2624; Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG)

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