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https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html
(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/persdienstlausbv/PersDienstLAusbV.pdf
Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 3 von 16 - (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/BJNR113930972.html
Die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer nach Absatz 1b zulässig.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/leiharbeiter-personalleasing-arbeitskraefteueberlassung.html
Überlassene Arbeitnehmer haben einen Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber – zum Beispiel einer Personalleasing-Firma - und arbeiten für ein anderes Unternehmen. Zwischen den beiden Unternehmen wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen, der Pflichten nach sich zieht. Ausnahmen regeln, wenn keine Überlassung möglich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) § 1. Ausweispflicht; Ausweisrecht. (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ...
https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__1.html
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG) § 1. Ruhen des Arbeitsverhältnisses. (1) Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/erste-hilfe-1-gesetzliche-grundlagen-der-ersten-hilfe_idesk_PI13633_HI1479552.html
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention". Wichtige Pflichten des Unternehmens im Rahmen der Ersten Hilfe und deren gesetzliche Grundlagen sind in Tab. 1 zusammengefasst.
https://www.arbeitsrechte.de/zeitarbeit/
Gesetze Ja, aber Kontrolle schwierig. Es sei denn man riskiert gefeuert zu werden. 1. das Verwendungsrisiko, welches das Zeitunternehmen tragen sollte, wird oft auf dem Arbeitnehmer abgewälzt d.h. wenn es keine Aufträge gibt während der Flauten wird der Arbeitnehmer (sei es wissend oder unwissend) gezwungen auf Zwangsurlaub zu gehen.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/erste-taetigkeitsstaette-zuordnung-und-leiharbeit_78_496026.html
Leiharbeitnehmer haben regelmäßig wegen fehlender Dauerhaftigkeit keine erste Tätigkeitsstätte. Nach Verwaltungsauffassung gelten jedoch Ausnahmen, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers von Beginn an: länger als 48 Monate dauern soll, mit einer Übernahmezusage verbunden ist oder. bis auf Weiteres (das heißt ohne Befristung) erfolgt.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-1-regelung_idesk_PI42323_HI2721043.html
Lohnsteuerlich kann die Privatnutzung nach der 1-%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode bewertet werden. In der Praxis wird häufig die 1-%-Regelung bevorzugt, weil dieses Berechnungsverfahren einfacher ist. Lohnsteuer: Die 1-%-Regelung ist in § 8 Abs. 2 Sätze 2, 3 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt, die ...
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