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https://www.rechtsanwalt.com/lexikon/geschaeftsstelle/
Geschäftsstelle Als Geschäftsstelle oder Zweigniederlassung bezeichnet man eine organisatorische Außenstelle, die zwischen der Hauptverwaltung und dem Außendienst eines Unternehmens oder einer Institution angesiedelt ist. Sie dient in erster Linie der Ausübung des Kundenkontakts und arbeitet meist in selbstständiger Art und Weise.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsstelle
https://www.wortbedeutung.info/Gesch%c3%a4ftsstelle/
„Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Hanau öffnet wieder und das Herbstprogramm ist in Arbeit.“ Frankfurter Rundschau, 11. Juni 2020 „Unbekannte haben in Dresden die Geschäftsstelle des FDP-Landesverbandes beschmiert.“ GMX, 06. Februar 2020 „Die Raiffeisenbank Otterfing hat jetzt ihre umgebaute Geschäftsstelle präsentiert ...
https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html
Haben Sie sich registriert und sind auf der Plattform angemeldet, steht Ihnen zusätzlich das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung und Sie erhalten automatisch einen Rechnungsbeleg als PDF-Dokument. Die Rechnung können Sie im Menü "Meine Daten - Aufträge & Abrufe - Abrufe Unternehmensregister" einsehen. Um hinterlegte Bilanzen zu kaufen ...
https://www.bwl-lexikon.de/wiki/strategische-geschaeftsfelder/
Die strategischen Geschäftsfelder können hierarchisch zwischen der Unternehmens- und der Funktionsebene eingeordnet werden. Strategische Geschäftsfelder: Produkte und Dienstleistungen in Märkte einordnen Das Ziel eines Unternehmens ist es, sich in den Geschäftsfeldern in denen es tätig ist, einen komparativen Konkurrenzvorteil zu verschaffen.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/unternehmensname/bezeichnung/
Wenn Sie eine Geschäftsbezeichnung führen, müssen Sie zusätzlich Folgendes beachten: Im Geschäftsverkehr - also auf Angeboten, Rechnungen oder Briefen - müssen Sie neben der Geschäftsbezeichnung den Vor- und Zunamen der Gesellschafter angeben. Dies ist der "offizielle Unternehmensname".
https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh/sitz-der-gmbh-oder-ug-wie-waehle-ich-die-adresse-meiner-gesellschaft/
0221 – 6777 00 55 ↪ Oder direkt Erstberatungstermin online reservieren Sitz der GmbH oder UG – wie wähle ich die “Adresse” meiner Gesellschaft? Grundsätzlich ist der Sitz der GmbH / UG der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 4a GmbHG), sogenannter Satzungssitz. Inhalt dieser Seite: Wozu dient der Sitz der GmbH / UG?
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Aeussere_Geschaeftsbezeichnung.html
In gut sichtbarer Schrift ist bei einer äußeren Geschäftsbezeichnung jedenfalls folgendes anzuführen: der Namen des Gewerbetreibenden und ein unmissverständlicher Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes. Einzelunternehmer müssen ihren Vor- und Zunamen oder ihren im Firmenbuch eingetragenen Namen anführen.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/hauptnavigation/gruendung-und-foerderung/rechtsinformationen-fuer-gruender/rechtsformen-gesellschaftrechtsformen/zweigniederlassung-5249992
Firma und Angaben auf Geschäftsbriefen Da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung mit der Hauptniederlassung identisch. Der Name kann mit oder ohne Zweigniederlassungszusatz geführt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassung_(Wirtschaft)
Die Hauptniederlassung bezeichnet den Ort, an dem eine Handelsgesellschaft ihren Betriebsmittelpunkt hat. [1] Zweigniederlassungen sind vom Geschäftssitz räumlich getrennte, rechtlich jedoch unselbständige Vermögensbestandteile eines Unternehmens.
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