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Firmensitz richtig wählen: Darauf sollten Sie achten - CONTORA

    https://www.contora.de/blog/firmensitz-richtig-waehlen#:~:text=Der%20Firmensitz%20bildet%20somit%20das%20Gegenst%C3%BCck%20zum%20Wohnsitz,KG%20entspricht%20der%20Firmensitz%20dem%20Sitz%20der%20Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung.
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Firmensitz richtig wählen: Darauf sollten Sie achten

    https://www.contora.de/blog/firmensitz-richtig-waehlen
    Der Firmensitz bildet somit das Gegenstück zum Wohnsitz und stellt die offizielle Adresse eines Unternehmens dar sowie die Hauptniederlassung der Verwaltung einer Gesellschaft. Nach § 4a GmbHG ist der Sitz einer GmbH der Ort, der im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Bei einer oHG oder KG entspricht der Firmensitz dem Sitz der Geschäftsführung.

Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers - IHK

    https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/gesellschaftsrecht-unternehmensformen/wahl-der-rechtsform-gesellschaftsrecht/gmbh-geschaeftsfuehrer-685010
    Der Geschäftsführer einer GmbH übernimmt die Aufgaben eines Arbeitgebers. In dieser Funktion muss er die monatlichen Lohnsteuervoranmeldungen abgeben sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Pflicht zur Voranmeldung und Abführung gilt auch für die Umsatzsteuer.

Gesetze und Verordnungen | BMWK-Existenzgründungsportal

    https://www.existenzgruender.de/DE/Unternehmen-fuehren/Recht-Vertraege/Gesetze-Verordnungen/inhalt.html
    Welche Gesetze aushangpflichtig (z.B. am "Schwarzen Brett" oder im Intranet des Unternehmens) sind, hängt von der Branche, der konkreten Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie von dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ab. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern informieren über die aktuell ...

Sitz einer GmbH: Was ist der Sitz einer GmbH und

    https://www.accura-audit.de/hrf_faq/sitz-gmbh-bedeutung-folgende-wirtschaftspruefer-frankfurt/
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Der Unternehmensgegenstand: Definition und …

    https://www.firma.de/firmengruendung/der-unternehmensgegenstand-definition-und-formulierung/
    Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung einer Gesellschaft und darf sowohl gewerblich als auch ideell sein. Beim Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt der Satzung einer GmbH, UG und AG und muss in das Handelsregister eingetragen werden. Seine Gesetzesgrundlage für …

Sitz (juristische Person) – Wikipedia

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person)
    Juristische Person des öffentlichen Rechts und ihre Organe. Der Sitz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines ihrer Organe (Körperschaft, Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts, Behörde, Dienststelle) wird auch Dienstsitz oder Behördensitz genannt. Am Sitz hat die juristische Person (bzw. ihr Organ) und ihre Leitung ihren gewöhnlichen Tätigkeitsschwerpunkt.

HGB - Handelsgesetzbuch - Gesetze im Internet

    https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html
    (2) Ist die Gesellschaft durch Kündigung des Gläubigers eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst, so kann die Liquidation nur mit Zustimmung des Gläubigers oder des Insolvenzverwalters unterbleiben; ist im Insolvenzverfahren Eigenverwaltung angeordnet, so tritt an die Stelle der Zustimmung des …

Sitz • Definition - Gabler Wirtschaftslexikon

    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sitz-46309
    Ausführliche Definition im Online-Lexikon. 1. Begriff: Bezeichnung für den Betriebsmittelpunkt (Hauptniederlassung) von Handelsgesellschaften; i.Allg. im Gesellschaftsvertrag festgelegt (zwingend für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften). Sitz der Gesellschaft ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

Gründung eines Unternehmens: Welche Genehmigungen …

    https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/gruendung-eines-unternehmens/
    Gründung eines Unternehmens: Diese Genehmigungen sind erforderlich. Die Existenzgründung ist in nahezu allen Branchen und mit den unterschiedlichsten Ideen möglich. Gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland grundsätzlich eine Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass bei der Unternehmensgründung keine Erlaubnis benötigt wird.

Geschäftsbezeichnung: Bezeichnung für das Unternehmen

    https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/unternehmensname/bezeichnung/
    Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist dieser Zusatz oder die gebräuchliche Abkürzung GbR notwendig. Bei Freiberuflern reicht die Angabe des Familiennamens zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung. Die Partnergesellschaft darf zudem Zusätze wie "und Partner" oder "Partnerschaft" führen.

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