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https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/reisekosten-inland-fuer-unternehmer-uebernachtungskosten_idesk_PI20354_HI9457956.html
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Geschäftsreise eines Unternehmers – Kosten für ein Einzelzimmer. Ein Unternehmer wird auf einer Geschäftsreise von seiner Frau begleitet. Für die Mitreise der Ehefrau gibt es keinen betrieblichen Anlass. Der Unternehmer und seine Frau übernachten in einem Doppelzimmer.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/reisekosten-hoteluebernachtung-fruehstuecksanteil_idesk_PI20354_HI2320477.html
https://www.datev.de/web/de/loesungen/unternehmer/loesungen-fuer-branchen/hotel-und-gaststaetten/
Als Kontroll- und Führungsinstrument stehen Ihnen abgestimmte Hotel-und Gaststätten-BWA und Branchenauswertungen zur Verfügung. Ein branchenspezifischer Controllingreport, zeigt Ihnen die wirtschaftliche Entwicklung anhand ausgesuchter Kennzahlen, Trends, Schwellenwerte und Grafiken. Und mit der DATEV-Kostenrechnung identifizieren Sie die ...
https://www.betriebsausgabe.de/wiki/uebernachtungskosten/
https://www.betriebsausgabe.de/hotelkosten-absetzen/
Wenn bspw. für einen Geschäftspartner die Hotelkosten mit übernommen werden, lassen sich diese Reisekosten auch als Betriebsausgabe absetzen. Diese könnte am besten als Beherbergungskosten verbucht werden. Da es hierfür jedoch kein Konto im SKR03 gibt, ist entweder ein eigenes Konto anzulegen, z. B. 4645 oder auf Konto 4640 Repräsentationskosten …
https://www.steuerkanzlei-konerding-thomas.de/werbungskosten-beruflich-veranlasste-hotelbernachtungen-am-arbeitsort/
Darüber hinaus kann bei am Beschäftigungsort stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen aber kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige auswärts, entfernt von der regelmäßigen Arbeitsstätte, tätig wird (BFH-Urteil vom 5.8.2004, Az.
https://www.nwb-experten-blog.de/erweiterte-gewerbesteuerliche-kuerzung-vorsicht-bei-mitvermietung-von-betriebsvorrichtungen/
Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch egal ob Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder geringfügige weitere gewerbliche Tätigkeiten – überall lauern Gefahren. Jüngst hat sich der BFH gleich dreimal … Weiterlesen →
https://www.iww.de/gstb/archiv/gewerbesteuer-erweiterte-gewerbesteuerliche-kuerzung-bei-grundstuecksunternehmen-f42545
Im Organkreis ist jeweils für das einzelne Unternehmen zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Abschn. 62 Abs. 2 GewStR). 3.3 Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes. Nur die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes ist begünstigt. Werden daneben schädliche Tätigkeiten ausgeübt, entfällt die erweiterte Kürzung ...
https://www.hotelier.de/immobilien/immobiliennews/804589-was-ist-mein-hotel-eigentlich-wert
Umgekehrt kann ein Hotel in guter Lage mit »Liebhaberqualität« einen Preis erzielen, der den rechnerischen Ertragswert übersteigt. Weiterführende Informationen zur Wertermittlung bzw. Ermittlung des Unternehmenswertes, also zum Ertragswert eines Hotels und weitere spannende Themen finden Sie über den Kontakt bei Hogarat !
https://www.datev.de/web/de/datev-shop/betriebliches-rechnungswesen/hotels-und-gaststaetten/
Beschreibung. Mit dem Branchenpaket für Hotels und Gaststätten stellen Sie die hotel- und gaststättenspezifischen Belange in der Finanzbuchführung gemäß gesetzlicher Anforderungen dar. Als Kontroll- und Führungsinstrument stehen Ihnen die auf die Branche abgestimmte Hotel-und Gaststätten-BWA und Branchenauswertungen zur Verfügung.
Wir hoffen, dass Sie über die obigen Links alle notwendigen Informationen zu Erweiterter Hotel-Büroaufenthaltswert Für Unternehmen gefunden haben.