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https://www.howoge.de/fileadmin/user_upload/Unternehmen/Ausschreibungen/Erklaerung_zu_Ausschlussgruenden_nach_GWB_und_MiloG.pdf
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz . ... (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils ... die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen. ...
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ausschluss-eines-gesellschafters_idesk_PI20354_HI2885690.html
Zusammenfassung. Begriff. Der Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn der Fall eingetreten ist, der laut Gesellschaftsvertrag zu einem Ausschluss bzw. Einziehung des Anteils führt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 34 GmbHG.
https://www.vergabe24.de/blog/zwingende-ausschlussgruende-ausschluss-ohne-ausweg/
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung ...
https://www.fsm.law/fachartikel/fuehrt-eine-unwahre-erklaerung-des-eignungsrelevanten-subunternehmers-zum-aus-schluss-des-bieters/
Fazit. Unwahre Erklärungen im Vergabeverfahren können die Zuverlässigkeit eines Bieters in Frage stellen und zu seinem Ausschluss führen. Eine unwahre Erklärung des Subunternehmers bedeutet per se noch keine Unzuverlässigkeit auch des Bieters; diesem muss vielmehr die Möglichkeit zum Austausch des Subunternehmers gegeben werden.
https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gesellschaftsrecht/gmbh-kuendigung-ausschluss-von-gesellschaftern.html
Beabsichtigt ein Gesellschafter aus einer GmbH auszuscheiden, so stehen diesem grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: die Kündigung seiner Gesellschafterstellung („Austritt“), die Klage auf Auflösung der Gesellschaft und. Verkauf der GmbH-Beteiligung im Einvernehmen der Mitgesellschafter.
https://maturana-nunez.de/zum-ausschluss-eines-gesellschafters-aus-der-gmbh/
André Maturana-Nuñez. 200202 Zum Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH_pdf. Aus verschiedenen Gründen kann das Bedürfnis entstehen, sich von einem Gesellschafter einer GmbH zu trennen, sei es aufgrund von Fehlverhalten oder wegen sonstiger Umstände, die sich nicht mit dem Zweck der Gesellschaft vereinbaren lassen.
https://www.juhn.com/fachwissen/handelsrecht-gesellschaftsrecht/ausschluss-eines-gmbh-gesellschafters/
Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters kann schnell zu einem bedeutsamen Thema werden. Dabei sind die möglichen Gründe für den Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters so zahlreich wie vielfältig. Beispielsweise kann ein Ausschließungsbedürfnis in der Pfändung des Geschäftsanteils eines Mitgesellschafters, der Änderung der Beteiligungs- …
https://tp-rechtsanwaelte.de/ausschluss-eines-gesellschafters/
Teilentziehung von Geschäftsanteilen; Auch beim Ausschluss darf nicht gegen den Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals verstoßen werden. Ein Ausschluss eines Gesellschafters ist nämlich nicht möglich, wenn der Gesellschaftsanteil nicht voll eingezahlt wurde und weder Mitgesellschafter noch Dritte bereit sind, diesen Anteil zu übernehmen.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/gbr-ausschluss-eines-gesellschafters_170_75404.html
Wichtige Gründe, die zur Kündigung und damit zum Ausschluss eines Gesellschafters nach § 737 BGB berechtigen, sind in § 723 Abs. 1 Satz 3 BGB beispielhaft, jedoch nicht abschließend aufgezählt. ... Die Abgrenzung von GbR und OHG ist entscheidend für die Reichweite von Wettbewerbsverboten und den Weg zum Ausschluss von Gesellschaftern. Ob ...
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Vergaberecht/VOB_-_Arbeitsblatt_11.pdf
Der Einsatz von Nachunternehmern wird so bereits von vorn herein auf ein Mindestmaß beschränkt, und es müssen im Regelfall keine fachfrem-den Leistungen angeboten werden. 2. Für die Leistungen eines Fachloses gilt gemäß VOB/B § 4 Abs. 8 grundsätzlich die Pflicht des Bieters zur Eigenleistung, das heißt der vollständigen Ausführung der
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